Mira – Mit Recht bei der Arbeit Newsletter # 7

#7  

März 2021

Mira – Mit Recht bei der Arbeit Newsletter 

• Arbeitsrecht und Corona

• Das Beratungsangebot mira und Kontaktdaten

• Online-Seminar für Fachkräfte und Unterstützer*innen: Arbeitsrecht und Corona

• Arbeiten in Deutschland – Infoveranstaltung gegen Arbeitsausbeutung



Liebe Kolleg*innen, liebe Netzwerkpartner*innen, liebe Freund*innen,

auch nach knapp einem Jahr seit Beginn der Corona-Krise sind die Auswirkungen sowohl auf den privaten Alltag der Menschen als auch im Arbeitstagalltag deutlich spürbar. Für Viele hat die Pandemie zu einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitssituation geführt, insbesondere in den unteren Einkommensgruppen kam es vermehrt zu Kündigungen und Lohnausfall.

Die Erfahrungen aus der arbeitsrechtlichen Beratung der mira-Beratungsstelle zeigen, dass es dabei auch zur Verletzung von Arbeitnehmer*innen-Rechten kommt. Unternehmen sprechen beispielsweise fristlose „coronabedingte“ Kündigungen aus oder melden Kurzarbeit an und zahlen nur Kurzarbeitergeld, lassen aber Ihre Arbeitnehmer*innen weiterhin in Vollzeit arbeiten. Es werden keine Löhne gezahlt mit der Begründung, dass Aufträge weggefallen sind und der Betrieb sich in einer Notlage befindet. Besonders betroffen sind Menschen mit Fluchthintergrund und Migrant*innen, die Sprachschwierigkeiten haben und ihre Arbeitsrechte nicht kennen.

Arbeitsrecht und Corona

Fristlose „coronabedingte“ Kündigung
Regelmäßig wenden sich Ratsuchende an die Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit, weil sie eine fristlose Kündigung erhalten haben, die damit begründet wird, dass das Unternehmen aufgrund von Corona in einer wirtschaftlichen Notlage ist.

Beschäftigt ein Unternehmen mehr als zehn Vollzeitbeschäftigte, gilt das Kündigungsschutzgesetz, wenn Arbeitnehmer*innen bereits länger als sechs Monate in diesem Unternehmen tätig sind. Das Kündigungsschutzgesetz erschwert Kündigungen, da eine Kündigung in diesem Fall nur zulässig ist, wenn das Unternehmen betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe nachweisen kann.

Eine auftragsschwache Zeit berechtigt Arbeitgeber*innen nicht, betriebsbedingt zu kündigen, schon gar nicht fristlos. Denn eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitsplatz wegfällt und Arbeitnehmer*innen dauerhaft nicht mehr gebraucht werden. An diesem zuletzt genannte Kriterium werden Kündigungen wegen der Coronakrise in vielen Fällen scheitern. Es ist nämlich davon auszugehen, dass der Auftragsverlust bzw. der Umsatzrückgang infolge der Krise nur vorübergehend ist. Entsprechend wird der Bedarf an der Mitarbeit der Arbeitnehmer*innen voraussichtlich nicht dauerhaft entfallen. Zudem bedeutet weniger Umsatz nicht gleich weniger Arbeit.

Wichtig ist außerdem, dass auch bei dauerhaftem Wegfall des Arbeitsplatzes lediglich eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden darf und keine fristlose. Arbeitnehmer*innen, die coronabedingt fristlos gekündigt wurden sollten sich Unterstützung suchen, da eine fristlose Kündigung in den meisten Fällen zu einer Leistungssperre von drei Monaten führt.

Überstunden trotz Kurzarbeit
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Arbeitnehmer*innen, die trotz Kurzarbeit in Vollzeit arbeiten oder sogar Überstunden leisten müssen, aber lediglich Kurzarbeitergeld bekommen. Dies ist rechtlich nicht zulässig. Denn Arbeitgeber*innen können Kurzarbeit dann anordnen, wenn aus wirtschaftlichen Gründen ein kurzfristiger erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der nicht zu vermeiden ist. Kurzarbeit bedeutet also, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten in einem Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten oder gar nicht (Kurzarbeit null), weil keine ausreichende Arbeit da ist.

Sollte also ein Unternehmen Kurzarbeit angemeldet haben und lässt gleichzeitig seine Arbeitnehmer*innen weiterhin normal arbeiten, macht es sich in der Regel wegen Betrugs zu Lasten der Arbeitsagentur strafbar.

Auch in solchen Fällen sollten sich Arbeitnehmer*innen Unterstützung suchen.

 
Minusstunden wegen Kurzarbeit
Manche Arbeitgeber*innen behaupten gegenüber ihren Arbeitnehmer*innen, dass die Arbeitsstunden, die während der Kurzarbeit angefallen sind, nachgearbeitet werden müssen. Das ist nicht richtig. Wenn Arbeitgeber*innen ihren Betrieb schließen, dann ist das deren persönliches Risiko. Ausgefallene Arbeitszeit während der Kurzarbeit muss somit nicht nachgearbeitet werden.

 
Annahmeverzugslohn
In Coronazeiten häufen sich nun auch die Fälle, in denen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer*innen einfach keinen Lohn mehr zahlen, mit dem Hinweis, dass die Auftragslage schlecht ist. Auch dies ist rechtlich nicht zulässig. Denn Arbeitgeber*innen tragen grundsätzlich das Risiko, dass sie ihren Betrieb aufgrund von Fällen höherer Gewalt wie z.B. Unglücksfällen, extremen Witterungsverhältnissen oder Naturkatastrophen nicht fortführen können oder nicht ausreichend Aufträge reinbekommen. Auch eine Epidemie und dadurch ausgelöste Auftragsausfälle können als ein Fall höherer Gewalt eingestuft werden.

In diesem Fall geraten Arbeitgeber*innen hinsichtlich der Arbeitsleistung der Mitarbeiter*innen in Annahmeverzug und schulden gemäß § 615 BGB weiterhin die Vergütung (Annahmeverzugslohn).

Die Beratungsstelle mira - Mit Recht bei der Arbeit
Wir als Beratungsstelle „mira – Mit Recht bei der Arbeit“ unterstützen und beraten Menschen mit Fluchthintergrund und Migrant*innen aus Nicht-EU-Ländern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir überprüfen Arbeitsverträge, machen auf Wunsch der Ratsuchenden Lohnansprüche gegen den*die (ehemalige*n) Arbeitgeber*in schriftlich geltend und erklären den Ratsuchenden im Falle einer Kündigung, welche Möglichkeiten bestehen gegen die Kündigung vorzugehen. Auch Hauptamtliche und Ehrenamtliche können sich im Namen ihrer Klient*innen an die Beratungsstelle wenden, wenn arbeitsrechtliche Informationen gebraucht werden.

Die Beratungsstelle „mira – Mit Recht bei der Arbeit“ ist ein Kooperationsprojekt, das der Ausbeutung von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken möchte. Es setzt sich zusammen aus dem Projekt „Faire Integration“, ein Teilprojekt des IQ-Netzwerk Baden Württemberg, dessen Träger adis e.V. ist und dem Projekt „Faire Arbeit“ des Fraueninformationszentrum (FIZ) dessen Träger der VIJ e.V. (Verein für Internationale Jugendarbeit) in Stuttgart ist und der Katholische Betriebsseelsorge in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Einzugsgebiet von mira ist Baden-Württemberg.


Telefonische Beratung und Kontaktdaten
Leider ist auch nach den vielen Wochen der Telearbeit, in denen wir unsere Beratungen ausschließlich per Telefon und E-Mail durchgeführt haben, noch immer nicht absehbar, wann wir wieder persönlich in der Beratung für Sie da sein können. Weiterhin können Sie uns gerne telefonisch und per Mail erreichen.


Unsere aktuellen Kontaktdaten der mira-Beratungsstellen:

Büro Stuttgart
info@mira-beratung.de
0711/98693974
Aktuell besser erreichbar:
+49 15906356434

Büro Karlsruhe
Margarete.Brugger@mira-beratung.de
(+49)176 43 40 1400

• Antworten auf o.g. und weitere Fragen finden Sie auch auf den Seiten von  www.faire-integration.de

• Auch der DGB hat hier einige Antworten zusammen gefasst: www.dgb.de/schwerpunkt/corona


Online-Seminar für Fachkräfte und Unterstützer*innen: Arbeitsrecht und Corona

Aktuelle Arbeitsrechtliche Fragestellungen

Für Migrant*innen und Geflüchtete ist es manchmal schwer die arbeitsrechtliche Rechtmäßigkeit von Anordnungen und Regelungen, die in den Betrieben getroffen werden, einzuschätzen. Auch für Fachkräfte und Unterstützer*innen sind die aktuellen rechtlichen Änderungen oft eine große Herausforderung in der Beratung.

Deshalb bieten wir Ihnen Online-Seminare an, in welchen Sie einen Einblick erhalten in allgemeine arbeitsrechtliche Fragestellungen und Fragestellungen, die während der Corona-Zeit immer wieder gestellt werden: Was ist Kurzarbeitergeld? Wann sind Kündigungen rechtmäßig? Was ist wenn die Kinderbetreuung nicht sichergestellt werden kann, etc.

Das nächste Online-Seminar findet am Donnerstag, den 18.03. von 10.00 bis 11.30 Uhr statt. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmer*innen-Zahl begrenzt ist. Das Seminar wird jedoch regelmäßig angeboten, so dass sie auch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit haben an einem Online-Seminar teilzunehmen.

Die späteren Termine werden wir auf unserer Homepage oder per Newsletter vorab ankündigen.


Technische Infos zum Online-Seminar
Um eine optimale Beteiligung am Seminar zu erreichen, benötigen Sie einen PC mit Kamera, Audiofunktion und Internetzugang. Die Einwahl in das Seminar erfolgt über die an Sie gesendeten Einwahldaten mit Klick auf den Link. Folgen Sie den Infos. 

Teilnahmebeitrag
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Anmeldung
Bitte direkt per E-Mail bis spätestens Freitag, den 12.03. anmelden unter: info@mira-beratung.de. Zusammen mit Ihrer Anmeldung können Sie uns gerne auch schon vorab Ihre Fragen zum Thema „Corona und Arbeitsrecht“ zukommen lassen. 

Einwahldaten
Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie vor dem Online-Seminar die Einwahldaten.

Arbeiten in Deutschland – Infoveranstaltung gegen Arbeitsausbeutung

Im Rahmen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus in Karlsruhe“ findet am 23.03. von 18 bis 20 Uhr eine Online- Basis-Informationsveranstaltung für Geflüchtete und Migrant*innen, die nicht aus der EU kommenstatt. Die Veranstaltung soll deutlich machen, dass Arbeitnehmende Rechte haben, die vor Ausbeutung und Diskriminierung schützen können.

Bedingungen und Informationen entnehmen Sie bitte aus den Erklärungen zu den Online-Seminaren (siehe oben).

Anmeldeschluss für diese Veranstaltung ist am 19.03. bitte per E-Mail an margarete.brugger@mira-beratung.de

 
Zusätzliches Angebot: Arbeitsrechtliche Basis-Informationen - für die Zielgruppe der Geflüchteten und Migrant*innen

Gerne bieten wir auch (Online-)Gruppen-Informationsveranstaltungen für Geflüchtete und Migrant*innen aus Drittstaaten an. Für die inhaltliche und technische Planung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wir freuen uns über ihre Anfrage an info@mira-beratung.de


mira – Mit recht bei der Arbeit - Facebook
Schauen Sie sich außerdem gerne auf unserer Facebook-Seite https://www.facebook.com/mira.Beratungsstelle/ um. Hier posten wir hilfreiche Informationen und Tipps zum Arbeitsrecht, auch in Bezug zu aktuellen Themen in der Corona-Krise. Über jedes Like und die Weiterleitung unserer Seite freuen wir uns.

Newsletter An- und Abmeldung
Sie sind in unserem E-Mail-Verteiler für den „mira- Mit Recht bei der Arbeit!“ Newsletter. Wir informieren Sie in unregelmäßigen Abständen über wichtige arbeitsrechtliche Themen. Ab sofort funktioniert die Anmeldung zum mira-Newsletter über unsere Website www.mira-beratung.de. Ihr Mailadresse haben wir bei der Umstellung aus der bisherigen mira-Newsletter-Liste übertragen und gehen davon aus, dass dies in ihrem Sinne war. Falls Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten wollen, dann klicken Sie bitte auf den entsprechenden Link am Ende des Newsletters.

 

Mit freundlichen Grüßen

Bleiben Sie gesund! 

Ihr mira-Team