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mira – Mit Recht bei der Arbeit: Newsletter #8
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Liebe Kolleg_innen, liebe Netzwerkpartner_innen, liebe Freund_innen,
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wir wünschen Euch und Ihnen Inspiration und Freude beim Lesen des mira-Newsletter # 8 mit folgenden Themen:
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3 Jahre mira – ein Rückblick in Zahlen
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Beispiele von und für „erfolgreiche“ digitale mira-Beratungen
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Vorstellung von Voula Konstanti, unsere neue Kollegin im mira-Team
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nächstes mira-Online-Seminar am 15. Juli 2021
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Veranstaltung zum Thema „Arbeitsausbeutung ist keine Bagatelle“ am 19.07. in Reutlingen
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Präsenzberatungen und Besetzung der mira-Beratungsstelle im Sommer
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Seit der mira Eröffnungsfeier am 21.06.2018 sind drei Jahre vergangen…
und wir möchten uns auf diesem Wege herzlich bei Euch und Ihnen als Unterstützer_in und Kooperationspartner_in für die angenehme, gute und erfolgreiche Zusammenarbeit bedanken!
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Wir freuen uns, dass das Beratungsangebot „mira – mit Recht bei der Arbeit“ durch die finanzielle Unterstützung unserer Förderer auch weiterhin existiert. Dadurch können wir die Ratsuchenden mit Rat und Tat in allen Fragestellungen rund um das Thema Arbeitsrechte in Deutschland unterstützen und der Ausbeutung von Geflüchteten und Migrant_innen, die nicht aus der EU kommen, auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken.
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An dieser Stelle bedanken wir uns mit einem großen Dankeschön auch bei unseren Förderern:
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Zweckerfüllungsfonds für Flüchtlingshilfe in der Diözese Rottenburg Stuttgart
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Katholische Betriebsseelsorge Diözese Rottenburg-Stuttgart
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Faire Integration ist Teil des Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“ (IQ), gefördert von:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Europäischer Sozialfonds (ESF)
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Drei Jahre mira bedeutet ganz konkret in Zahlen:
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Anzahl der Beratungsfälle (Beratungen erfolgen persönlich, schriftlich oder per Telefon) in den Jahren:
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- 2018: 133
- 2019: 508
- 2020: 1022
- 2021: 620
In ca. 60% der Fälle konnte das Anliegen der Ratsuchenden nach ein bis zwei Beratungen geklärt werden. Ca. 40 % der Ratsuchenden erhielten mehr als 2 Beratungen
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Anzahl der Informationsveranstaltungen und Kurzschulungen:
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2018: Basis-Informationsveranstaltungen für die Zielgruppe: 21 - insgesamt wurden 456 Personen erreicht Projektvorstellungen: 27 - insgesamt wurden 650 Personen erreicht
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2019: Basis-Informationsveranstaltungen für die Zielgruppe: 21 - insgesamt wurden 448 Personen erreicht Schulungen für Dritte: 3 - insgesamt wurden 53 Personen erreicht Projektvorstellungen: 8 - insgesamt wurden 1191 Personen erreicht
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2020: Basis-Informationsveranstaltungen für die Zielgruppe, auch Online: 11 - insgesamt wurden 115 Personen erreicht Schulungen für Dritte/Online-Seminare: 8 - insgesamt wurden 129 Personen erreicht Projektvorstellungen: 22 - insgesamt wurden 358 Personen erreicht
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2021: Basis-Informationsveranstaltungen für die Zielgruppe, auch Online: 7 – insgesamt wurden 95 Personen erreicht Schulungen für Dritte/Online-Seminare: 7 – insgesamt wurden 96 Personen erreicht Projektvorstellungen: 9 – insgesamt wurden 232 Personen erreicht - Zusätzlich fanden 8 Informationsveranstaltungen in Deutschkursen statt, damit wurden 132 Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den Deutschkursen erreicht.
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Unser Newsletter erreicht derzeit 499 Abonnenten.
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Haupt-Herkunftsländer der Ratsuchenden kommen aus Syrien, Afghanistan, Irak, Gambia, Eritrea, Iran und Pakistan
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Die wichtigsten Branchen, aus denen die Fälle in der Beratung stammen, waren Leiharbeit, Gastronomie, Bau, Reinigung, Security, Handwerk, Automobilbranche und Pflege
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Immer wieder in der Beratung auftretende Themenbereiche sind:
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Kündigung (in der Probezeit + offene Lohnzahlungen)
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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Verspätete Lohnzahlungen
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Unbezahlte einsatzfreie Zeiten (Zeitarbeit)
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- Keine Abgeltung der Urlaubstage
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Mehr als ein Jahr geprägt durch die Corona-Pandemie ist vergangen!
Es fühlt sich fast schon so an, als ob Corona ein fester Begleiter in unserem beruflichen und privaten Alltag geworden ist. Wie wir damit umgehen? Wir passen uns den jeweiligen Bedingungen an. Das heißt, dass wir die vergangenen Monate verstärkt im Homeoffice tätig waren und unser Beratungsangebot hauptsächlich digital durchgeführt haben.
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In der Praxis bedeutet das, dass wir die Ratsuchenden per E-Mail und telefonisch beraten haben. Dank der Unterstützung unserer Netzwerkpartner_innen, der Sozialarbeiter_innen, Integrations-manager_innen und ehrenamtlichen Unterstützer_innen hat dies sehr gut funktioniert. Für uns als mira war und ist es immer eine große Unterstützung, dass dank dieser Unterstützer_innen benötigte Unterlagen wie bspw. Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen etc. eingescannt und per E-Mail an uns geschickt wurden/werden. So konnte und kann auch weiterhin eine sehr gute Unterstützung und Begleitung unserer Zielgruppe gewährleistet werden. Hierfür danken wir auch!
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Auch haben wir als mira uns ziemlich schnell darauf eingestellt, dass auch Veranstaltungen zeitweise nicht in Präsenz angeboten werden können. Mit Hilfe von Online-Formaten wurden und werden deshalb verschiedene Veranstaltungsformate angeboten und durchgeführt.
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Wir haben ein Format entwickelt, mit welchem wir Hauptamtliche und Ehrenamtlich digital über Arbeitsrecht informieren. In einem 1 ½ stündigen Online-Seminar informieren wir über Grundlagen des Arbeitsrecht, so dass die Teilnehmenden bei der Betreuung Ihrer Klient_innen bzgl. dieser Themen sensibilisiert sind und sich bei Problemen und Fragen an uns wenden können.
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Basis-Informations-Veranstaltungen für die Ratsuchenden selbst konnten wir von Beginn der Corona-Pandemie an bis heute kaum anbieten. Denn diesen fehlt oft der Zugang zu digitalen Angeboten. Sei es weil sie nicht die passenden Geräte haben, kein ausreichende Internet oder einfach im Allgemeinen mit der Technik überfordert sind. In Kooperation mit Netzwerkpartner_innen vor Ort werden aber inzwischen Online-Formate angeboten, in denen die Teilnehmenden in den Räumen der kooperierenden Träger die technische Ausstattung nutzen können oder im Vorfeld lernen, ihr eigenes Equipment (Smartphone/Laptop usw.) und Hotspots oder WLAN-Zugänge zu nutzen.
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Zum Glück ist nun aber wieder mehr in Präsenz möglich. Wir als mira können nun endlich wieder anfangen unsere Zielgruppe in Präsenz zu informieren, die ersten Veranstaltungen vor Ort haben bereits stattgefunden und auch Beratungen und Sprechstunden vor Ort bieten wir wieder verstärkt an und hoffen, dass dies alles auch nach dem Sommer weiterhin möglich sein wird.
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Dass die Unterstützung all unserer Netzwerkpartner_innen und unsere Arbeit notwendig und hilfreich ist, möchten wir Ihnen gerne anhand eines neuen Falles aus unserer Praxis zeigen:
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Eine engagierte Integrationsmanagerin hat sich im Fall eines Ratsuchenden, den sie betreut, an uns gewandt. Der Mann wurde noch in der Probezeit gekündigt. Von seinem letzten Lohn wurden ihm (vom ohnehin niedrigen Lohn) knapp 400,00 € netto abgezogen. Laut der Lohnabrechnung handelte es sich um eine „Vertragsstrafe“. Der Ratsuchende konnte sich das nicht erklären. Wir als mira haben
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das Unternehmen angeschrieben und um Stellungnahme gebeten und auch gleichzeitig rechtlich ausgeführt wann und wie Vertragsstrafen verhängt werden dürfen und dass die Beweislast für das Vorliegen dieser Bedingungen bei dem Arbeitgebenden liegt. Zwei Tage später erhielten wir eine E-Mail, in der uns mitgeteilt wurde, dass man dem Ratsuchenden die 400,00 € rückerstattet hätte, ohne ein Wort der Erklärung.
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Ein paar Tage später meldete sich die Integrationsmanagerin noch einmal. Es ging um einen anderen Ratsuchenden, der bei der gleichen Firma gearbeitet hatte. Auch er war gekündigt worden, bekam einen Abzug vom Lohn in Höhe von 500,00 € netto, Begründung wieder „Vertragsstrafe“. Wieder kontaktierten wir das Unternehmen. Diesmal berief sich das Unternehmen aber darauf, dass der Anspruch verfallen wäre, da eine Ausschlussfrist greife und der Ratsuchende schon allein aus diesen Gründen keine Ansprüche mehr geltend machen kann. Unserer Ansicht nach kann das Unternehmen sich vorliegend nicht darauf berufen. Aber für den Ratsuchenden bedeutete das, dass er vor Gericht müsste und in diesem Fall wahrscheinlich auch ein_e Anwalt/Anwältin bräuchte. Das scheuen viele aus nachvollziehbaren Gründen. Denn auch wenn ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin den „Fall“ gewinnen sollte, seine_ihre Anwaltskosten trägt man in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht selbst.
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Der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin kommen entweder deshalb ungeschoren davon, weil die Ratsuchenden den Weg zum Gericht scheuen, oder wenn sie vor Gericht gehen, Arbeitgebende meist nur das bezahlen müssen, was sie ohnehin zu Unrecht einbehalten haben. Weitere Konsequenzen haben Arbeitgebende meist nicht zu befürchten.
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Wir aber befürchten, dass diese zwei Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind und dass noch viele andere Arbeitnehmende von diesem Unternehmen auf diese Weise um ihr Geld gebracht wurden und werden. Das macht die Ratsuchenden und uns wütend und ist frustrierend.
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Neue Kollegin im mira Team
Das mira-Team hat „Zuwachs“ bekommen. Seit 01.04.2021 unterstützt unsere Kollegin Voula Konstanti mit 50% die mira-Arbeit in Stuttgart. Sie spricht Deutsch, Englisch und Griechisch. Davor hat Frau Konstanti jahrelang in der Erwachsenbildung mit Migrant_innen und Geflüchteten als Leitung in den Integrationskursen beim Verein für Internationale Jugendarbeit e.V. gearbeitet. Mit zu Ihren Tätigkeiten gehörte dabei, Zulassungsanträge zu stellen und nach passenden Sprachkursen für die Zielgruppe zu suchen.
Zurzeit arbeitet Voula Konstanti an einem Schulungskonzept für mira, das als Grundlage für mira-Informationsveranstaltungen der Zielgruppe in den Integrations- und Deutschkursen genutzt werden soll. Parallel arbeitet Frau Konstanti daran das bestehende Netzwerk von mira in ländlichen Regionen zu erweitern. Außerdem bringt sie als langjährige Mitarbeitervertreterin beim VIJ fundierte Erfahrung im Arbeitsrecht, sowie in der Konflikt- bzw. Gesprächs-Mediation mit.
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Voula Konstanti hat große Freude an der Arbeit mit verschiedenen Menschen. Ihre offene, einfühlsame und wertungsfreie Art stellen einen großen Mehrwert beim Zugang zu Menschen dar.
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Ihr Credo: Gerechtigkeit entsteht nicht von allein. Jeder kann etwas dafür tun. Sei es im beruflichen Umfeld oder auch im familiären und im Freundeskreis.
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Und noch etwas Neues: die mira Webseite hat ein neues Gesicht
Wir freuen uns Euch und Ihnen die neue mira-Webseite vorstellen zu können. Die Seite hat ein neues Format und lädt mit neuen Bildern und Inhalten zum Stöbern und Nachforschen an. Sie erreichen die Website wie gewohnt unter: www.mira-beratung.de
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Online-Seminar für Fachkräfte und Unterstützer_innen am 15.07.2021: Arbeitsrecht und Corona - Aktuelle Arbeitsrechtliche Fragestellungen
Für Migrant_innen und Geflüchtete ist es manchmal schwer die arbeitsrechtliche Rechtmäßigkeit von Anordnungen und Regelungen, die in den Betrieben getroffen werden, einzuschätzen. Auch für Fachkräfte und Unterstützer_innen sind die aktuellen rechtlichen Änderungen oft eine große Herausforderung in der Beratung. Unsere Online-Seminare sollen hierbei Orientierung und Informationen bieten.
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Das nächste Online-Seminar findet am Donnerstag, den 15.07.2021 von 10.00 bis 12.00 Uhr statt. Sie erhalten Einblicke in allgemeine arbeitsrechtliche Fragestellungen und Fragestellungen, die während der Corona-Zeit immer wieder gestellt werden: Was ist Kurzarbeitergeld? Wann sind Kündigungen rechtmäßig? Was tun, wenn ich meinen Lohn nicht bekomme?
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Technische Infos zum Online-Seminar
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Um eine optimale Beteiligung am Seminar zu erreichen, benötigen Sie einen PC mit Kamera, Audiofunktion und Internetzugang. Die Einwahl in das Seminar erfolgt über die an Sie gesendeten Einwahldaten mit Klick auf den Link. Folgen Sie den Infos.
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Die Teilnahme ist kostenfrei.
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Zusammen mit Ihrer Anmeldung können Sie uns gerne auch schon vorab Ihre Fragen zukommen lassen.
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Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie vor dem Online-Seminar die Einwahldaten.
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Veranstaltung: „Arbeitsausbeutung ist keine Bagatelle“ am 19.07.21, von 17.00 bis 18.30 Uhr
Am Montag, den 19. Juli 2021, 17 – 18.30 Uhr findet ein Öffentliches Fachgespräch zur Bundestagswahl 2021 statt.
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Es nehmen teil: von Arbeitsausbeutung betroffene Personen, Vertreter*innen der Beratungsstellen: mira, FairCare, Faire Mobilität und
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Beate Müller-Gemmeke, MdB (Grüne)
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Jessica Tatti, MdB (Linke)
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Veranstaltet von: DGB Baden-Württemberg, adis e.V., VIJ e.V. - Vielfalt. Integration. Jetzt!, Katholische Betriebsseelsorge
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In Kooperation mit: Beratungsstelle mira, Faire Mobilität, Faire Integration, franz.K, IQ Netzwerk Baden-Württemberg
Kontakt, weitere Informationen: info@adis-ev.de
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In Baden-Württemberg arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, zum Beispiel in der Pflege, auf dem Bau, in der Fleischwirtschaft, der Landwirtschaft oder im Logistik- und Transportbereich. Nicht wenige von ihnen werden dabei in erheblicher Weise ausgebeutet. Migrant_innen sind dabei in besonderem Maß von Arbeitsausbeutung betroffen. Unzureichende Kenntnisse des deutschen Arbeitsrechts oder sprachliche Zugangsbarrieren, aber auch die kriminelle Energie mancher Arbeitgeber_innen sind nur einige Gründe dafür.
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Unscharfe oder unbefriedigende rechtliche Regelungen, das Fehlen einer gut ausgestalteten Arbeitsinspektion oder ein unzureichender Austausch zwischen Kontrollbehörden und Beratungsstellen sind nur einige Stolpersteine, die einen effektiven Schutz vor Arbeitsausbeutung
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bzw. die Durchsetzung von berechtigten Rechtsansprüchen behindern. Sanktionen gegen ausbeuterische Arbeitgeber*innen fallen in der Regel so gering aus, dass diese ihre Praxis selten ändern.
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Die Veranstaltung wird Problemlagen aufzeigen, auf die Betroffene und Berater_innen in ihrer täglichen Praxis stoßen. Problemansätze werden betrachtet und über Lösungen gesprochen.
Unter nachfolgendem Link kann der Flyer zur Veranstaltung angesehen und heruntergeladen werden: Arbeitsausbeutung ist keine Bagatelle!
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Zusätzliches Angebot: Arbeitsrechtliche Basis-Informationen - für die Zielgruppe der Geflüchteten und Migrant_innen
Gerne bieten wir auch (Online- und in Präsenz) Gruppen-Informationsveranstaltungen für Geflüchtete und Migrant_innen aus Drittstaaten an.
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Für die inhaltliche und technische Planung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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Die Beratungsstelle mira - Mit Recht bei der Arbeit
Wir als Beratungsstelle „mira – Mit Recht bei der Arbeit“ unterstützen und beraten Menschen mit Fluchthintergrund und Migrant_innen aus Nicht-EU-Ländern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir überprüfen Arbeitsverträge, machen auf Wunsch der Ratsuchenden Lohnansprüche gegen den*die (ehemalige*n) Arbeitgeber_in schriftlich geltend und erklären den Ratsuchenden im Falle einer Kündigung, welche Möglichkeiten bestehen gegen die Kündigung vorzugehen. Auch Hauptamtliche und Ehrenamtliche können sich im Namen ihrer Klient_innen an die Beratungsstelle wenden, wenn arbeitsrechtliche Informationen gebraucht werden.
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Telefonische Beratung und Kontaktdaten
Wir beraten wieder sowohl Online, telefonisch und bei Bedarf auch in Präsenz nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Unsere aktuellen Kontaktdaten der mira-Beratungsstellen:
Aktuell besser erreichbar:
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mira – Mit Recht bei der Arbeit - Facebook
Schauen Sie sich außerdem gerne auf unserer Facebook-Seite https://www.facebook.com/mira.Beratungsstelle/ um. Hier posten wir regelmäßig hilfreiche Informationen und Tipps zum Arbeitsrecht, auch in Bezug zu aktuellen Themen in der Corona-Krise. Über jedes Like und die Weiterleitung unserer Seite freuen wir uns sehr.
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