mira – Mit Recht bei der Arbeit: Newsletter #12
mira Mit RECHT bei der ARBEIT!
Juni 2024

mira – Mit Recht bei der Arbeit: Newsletter #12

Einladung zum gemeinsamen Rück- und Ausblick auf 7 Jahre mira – Mit Recht bei der Arbeit!

Liebe Leser*innen,

seit 7 Jahren gibt es die Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit.

Beratung und Information zu arbeitsrechtlichen Fragen für Geflüchtete und Migrant*innen, die nicht aus der EU kommen.

Kein Grund zu feiern, dass es immer mehr Menschen aus Drittstaaten gibt, die in Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen hier in Deutschland nicht arbeitsrechtlich konform behandelt und zum Teil ausgebeutet werden. Aber ein Anlass gemeinsam auf die vergangenen Jahre zu schauen und einen Blick nach vorne zu wagen
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Zeit: Donnerstag, den 21. November von 11 bis 13 Uhr

Ort: DGB Haus Stuttgart, Willi-Bleicher-Straße 20, 70174 Stuttgart. Der Ort ist barrierefrei zugänglich.

Wir würden uns freuen, Sie bei unserem Jubiläum dabei zu haben und bitten Sie sich bis zum 01.11.2024 anzumelden unter: https://form.jotform.com/241612656490356 .

Eine Einladung mit Programm folgt nach den Sommerferien.

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0)

Unsere Beratungsstelle mira wird in der letzten Zeit vermehrt auch von Migrant*innen kontaktiert, die nicht als Geflüchtete oder z.B. über den Familiennachzug, sondern zu Arbeits- oder Ausbildungszwecken nach Deutschland gekommen sind. Diese Beratungsanfragen werden vermutlich auch in Zukunft zunehmen, da in den letzten Monaten in mehreren Schritten Erleichterungen durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0) mit der entsprechenden Umsetzungsverordnung in Kraft getreten sind und ab Juni auch noch die Chancenkarte eingeführt wurde. Dabei leistet mira Unterstützung bei arbeits-, aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen für (angehende) Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die sich bereits in Baden-Württemberg aufhalten. Einwanderungsinteressierte aus dem Ausland beraten wir in arbeitsrechtlichen Fragen (z.B. hinsichtlich Arbeitsvertrag) und verweisen bei Fragen zum Visumverfahren an die entsprechenden Stellen.

Durch die Gesetzesänderungen werden einige zusätzliche Möglichkeiten eröffnet, ohne Nachholung eines Visumverfahrens zwischen Aufenthaltstiteln und aus einem zurück genommenen Asylantrag zu wechseln. Außerdem sind die Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte von Ermessens- zu Anspruchsnormen hochgestuft worden und werden Fachkräften seitdem für jede qualifizierte Beschäftigung erteilt, unabhängig vom jeweils anerkannten Abschluss. Auch Migrant*innen mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen kann in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden. Neben der alten Ausbildungsduldung ist eine neue Ausbildungsaufenthaltserlaubnis (mit allerdings höheren Voraussetzungen) hinzugetreten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtsanwendung und die praktische Umsetzung des FEG 2.0 z.B. im Angesicht der chronischen Überlastung von Ausländerbehörden entwickeln wird.


Unsere aktuellen Kontaktdaten der mira-Beratungsstellen


Büro Stuttgart
info@mira-beratung.de
(+49)711/98693974
Carsten Matthias: (+49) 0163 924 45 89
carsten.matthias@mira-beratung.de

Aja Fukuda Radojević: (+49) 0157 52 45 33 39
aja.fukuda-radojevic@mira-beratung.de

Tülay Güner: (+49) 0159 063 564 34
tuelay.guener@mira-beratung.de

Voula Konstanti: (+49) 0178 653 61 67
voula.konstanti@mira-beratung.de

Büro Karlsruhe
Margarete Brugger (+49)176 43 40 1400
Margarete.Brugger@mira-beratung.de

Beratungen sind nach Absprache auch möglich in:
Tübingen
Tülay Güner: (+49) 0159 06 35 64 34
tuelay.guener@mira-beratung.de

Voula Konstanti: (+49) 0178 653 61 67
voula.konstanti@mira-beratung.de

Freiburg
Margarete Brugger: (+49) 0176 43 40 1400
margarete.brugger@mira-beratung.de

Wir beraten online, telefonisch und in Präsenz nach vorheriger Terminvereinbarung.



Faire Integration – Information und Materialien zu arbeitsrechtlichen Themen www.faire-integration.de

Die Beratungsstelle mira - Mit Recht bei der Arbeit

Wir als Beratungsstelle „mira – Mit Recht bei der Arbeit“ unterstützen und beraten Menschen mit Fluchthintergrund und Migrant*innen aus Nicht-EU-Ländern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Wir überprüfen Arbeitsverträge, machen auf Wunsch der Ratsuchenden Lohnansprüche gegen den*die (ehemalige*n) Arbeitgeber*in schriftlich geltend und erklären den Ratsuchenden im Falle einer Kündigung, welche Möglichkeiten bestehen gegen die Kündigung vorzugehen. Auch Hauptamtliche und Ehrenamtliche können sich im Namen ihrer Klient*innen an die Beratungsstelle wenden, wenn arbeitsrechtliche Informationen gebraucht werden.

Die Beratungsstelle „mira – Mit Recht bei der Arbeit“ ist ein Kooperationsprojekt, das der Ausbeutung von Geflüchteten auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken möchte. Es setzt sich zusammen aus dem Projekt „Faire Integration“, ein Teilprojekt des IQ-Netzwerk Baden-Württemberg, dessen Träger adis e.V. ist und dem Projekt „Faire Arbeit“ des Fraueninformationszentrum (FIZ) dessen Träger der VIJ e.V. (Verein für Internationale Jugendarbeit) in Stuttgart ist und der Katholische Betriebsseelsorge in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Einzugsgebiet von mira ist Baden-Württemberg.


Newsletter An- und Abmeldung

Sie sind in unserem E-Mail-Verteiler für den „mira- Mit Recht bei der Arbeit!“ Newsletter. Wir informieren Sie in unregelmäßigen Abständen über wichtige arbeitsrechtliche Themen. Die An- und Abmeldung zu diesem Newsletter funktioniert über unsere Website https://mira-beratung.de/newsletter/

Mit freundlichen Grüßen
Ihr mira-Team
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