Die Schutzlücke schließen! Nach dem gerichtlichen Vergleich zwischen georgischen Saisonbeschäftigten und einem Obstbauern fordern Gewerkschaft und Beratungsstellen die Bundesregierung zum Handeln auf.
Pressemitteilung
Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung von der Tübinger Fachstelle für Antidiskriminierung adis e.V., der Beratungsstelle mira – Mit Recht bei der Arbeit, der Industriegewerkschaft Bauen, Agrar und Umwelt Region Baden-Württemberg, der Katholischen Betriebsseelsorge Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Initiative Faire Landarbeit.
Über ein Jahr und sechs Monate haben 18 Erntehelfer*innen aus Georgien um ihren Lohn gekämpft. Sie haben im Frühsommer 2021 auf einem Obsthof in Ailingen am Bodensee Erdbeeren geerntet und viele von ihnen hatten nicht mehr als 300 € Lohn für Feldarbeit von sechs Wochen erhalten. Sie haben das öffentlich gemacht und haben sich dagegen gewehrt. Der Fall hatte bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt.
Nach dem Erfolg in erster Instanz wurde das Verfahren nun in zweiter Instanz mit einem Vergleich abgeschlossen. Dieser Teilerfolg verweist auf gravierende Schutzlücken, die nur politisch gelöst werden können.