mira Newsletter #1
Liebe Kolleg*innen, liebe Netzwerkpartner*innen, liebe Freund*innen,
dies ist unser erster mira-Newsletter. An dieser Stelle wollen wir kurz resümieren. Wie war 2018? Was haben wir seit unserer Eröffnung getan? Was haben wir uns für 2019 vorgenommen? Mit diesem Newsletter laden wir Sie ein zu einem kurzen Rückblick auf das Projekt mira – Mit Recht bei der Arbeit im Jahr 2018 und einen Ausblick auf die Neuerungen ab 2019.
Die vielleicht wichtigste Neuerung für 2019 zu Beginn: Wir bauen eine zweite mira-Beratungsstelle in Karlsruhe auf. Diese wollen wir im ersten Quartal 2019 eröffnen. Durch die Finanzierung im IQ Netzwerk Programm Faire Integration wird damit der langfristige Aufbau einer landesweit zuständigen Beratungsstruktur der mira-Arbeit unterstützt.
Aufbau der Beratungsstruktur
Im Vordergrund stand zu Beginn 2018 zunächst der Aufbau der Beratungsstruktur und der landesweiten Vernetzungsarbeit. Hier haben wir landesweit ca. 40 Kooperationsgespräche in Form von Einzel- oder Gruppeninterviews mit zentralen Kooperationspartner*innen geführt. Ziel der Gespräche war es Bedarfe zu erfragen, Angebote zu machen und letztlich eine enge Kooperationsstrutur aufzubauen. Parallel dazu haben wir begonnen Kurzschulungen und Projektvorstellungen zum Thema Arbeitsrecht für Geflüchtete, Ehrenamtliche und Professionelle anzubieten. Bis Jahresende konnten etwa 40 solcher Info- und Schulungsformate durchgeführt werden. Insgesamt haben wir dadurch im ersten Jahr bereits über 700 Personen erreicht.
Beratungstätigkeit im zweiten Halbjahr 2018
Im Sommer ging es mit der offiziellen Einweihung der mira-Beratungsstelle im DGB-Haus richtig los mit der eigentlichen Beratungsarbeit. Die Beratung wurde im zweiten Halbjahr sehr gut angenommen. Nach den Projektvorstellungen und der intensiven Netzwerkarbeit gingen die Beratungsanfragen rasch nach oben, was unter anderem zeigt, dass ein großer Bedarf für unsere Beratung vorhanden ist. Die verschiedenen Akteure begrüßen das Beratungsangebot und sind in der Regel an einer Zusammenarbeit sehr interessiert. Das Angebot wird als gute Ergänzung in der bisherigen Beratungslandschaft im Land Baden-Württemberg wahrgenommen. Es konnten in 2018 bereits ca. 125 Personen beraten werden. Die Beratungen erfolgen persönlich, schriftlich oder per Telefon, der Großteil der Beratungsfälle kommt derzeit noch aus dem Großraum Stuttgart, es kommen aber zunehmend auch landesweit Fälle in der Beratungsstelle an. Häufig finden die Ratsuchenden ihren Weg über Kooperationspartner*innen und über Verweisberatung zu uns in die Beratungstelle. Eine sehr gute Zusammenarbeit hat sich hier mit Mitarbeitenden von Jobcentern, mit Integrationsmanager*innen und Mitarbeitenden von Migrations- und Asylberatungsstellen ergeben.
Themen der Beratung
Häufig geht es bei den Beratungsanfragen um die Überprüfung von Ansprüchen aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen – nach Kündigung oder auch noch während der Beschäftigung. Die Ratsuchenden fragen häufig nach Information zu arbeitsrechtlichen Themen, wie Entlohnung, Entgeltfortzahlung, Kündigung, Urlaubsansprüchen, Krankenversicherungsschutz und Arbeitsschutz. Insbesondere bei Kündigungen geht es sehr häufig auch um die Schnittstelle zwischen Arbeitgebenden und dem Leistungsbezug im SGB II oder SGB III. In einigen Fällen ging es auch um die Vermittlung an Dritte, z.B. Anwälte oder um die Schlichtung mit anderen Konfliktparteien, z.B. den Arbeitgebenden. In einzelnen Fällen wurde zum Thema Scheinselbstständigkeit, Ausbildungsvertrag oder Praktikum beraten.
In ca. 60% der Fälle konnte das Anliegen der Ratsuchenden nach ein bis zwei Beratungen geklärt werden. Ca. 30 % der Ratsuchenden erhielten mehr als 2 Beratungen. Die Haupt-Herkunftsländer der Ratsuchenden waren Syrien, Afghanistan, Irak, Gambia, Eritrea, Iran und Pakistan. Die Beratungen erfolgen auf Deustch, Arabisch, Türkisch, Englisch oder Französisch. Um auch Personen mit anderen Sprachen gut beraten zu können, bemühen wir uns derzeit darum einen Pool an Sprachmittler*innen aufzubauen. Die wichtigsten Branchen aus denen wir Fälle in der Beratung hatten, waren der Gastro-Bereich, der Bausektor, die Reinigung, Security, Handwerk, die Baubranche, die Automobilbranche, Lebensmittel und Pflege. Ein großer Teil der Fälle waren Arbeitsverhältnisse im Leiharbeitsbereich.
Ein Fall aus der Beratungspraxis
Die Beratungsstelle hat oft mit der Fallkonstellation zu tun, dass die Ratsuchenden trotz einer Vollzeitstelle dennoch kaum Geld zum Leben haben. Oft handelt es sich hierbei um Beschäftigungen in Zeitarbeitsfirmen. In den uns zugetragenen Fällen wurden die Menschen zwar laut Arbeitsvertrag und unter Vereinbarung eines festen Mindestmonatsgehalts eingestellt. Wenn dann aber keine Aufträge reinkommen und die Geflüchteten nicht eingesetzt werden können, zahlten die Zeitarbeitsfirmen in manchen Monaten keinen bis kaum Lohn. Die Geflüchteten mussten jedoch auch in diesen Monaten jederzeit in der Lage sein bei Anruf der Leiharbeitsfirma schnellstmöglich vor Ort zu sein, also abrufbereit sein. Bezahlt wurden Sie dann aber am Ende des Monats nur für die tatsächlich eingesetzten Stunden.
Solch eine Praxis ist rechtlich nicht zulässig. Das Risiko, ob Aufträge reinkommen oder nicht, tragen die Arbeitgeber*innen, und nicht die Arbeitnehmer*innen, die ja jederzeit abrufbereit sein müssen und dadurch auch nicht in der Lage sind, woanders zu arbeiten. Auf Wunsch der Ratsuchenden kontaktieren wir auch die Arbeitgeber*innen, weisen auf diese Rechtslage hin und fordern sie zur Zahlung auf.
Ein wichtiger Hinweis an dieser Stelle: Aktuelle Beispiele von Zeitarbeitsfirmen zeigen, dass diese in Zeiten von Auftragsflauten die Geflüchteten teilweise in „unbezahlten Urlaub“ schicken. Hierzu legen sie den Geflüchteten einen Antrag auf unbezahlten Urlaub vor und lassen diesen unterschreiben, so dass die Zeitarbeitsfirma später argumentieren kann, dass es der Wunsch des/der Geflüchteten war, in unbezahlten Urlaub zu gehen und sie sie deshalb nicht einsetzen konnten. Uns ist es wichtig, die Ratsuchenden über diese und ähnliche Praktiken zu informieren und sie dahingehend zu sensibilisieren, nichts zu unterschreiben, was sie nicht nachvollziehen können.
Neuerungen und Ausblick auf 2019
Ca. 80-90% der Ratsuchenden waren Männer – die gezielte Ansprache von Frauen soll ein Schwerpunkt der Beratungsarbeit in 2019 werden.
Ab 2019 erweitern wir unsere Zielgruppe. Wir beraten neben der bisherigen Zielgruppe der Geflüchteten nun auch Menschen aus Drittstaaten. Nach wie vor beraten wir ALLE Personen unabhängig von ihren Aufenthaltstiteln, also auch illegalisierte Menschen ohne Papiere. Zum Thema „Illegalisierte Menschen im Arbeitsmarkt“ planen wir für 2019 eine Fachtatgung zu organisieren und anzubieten.
Wir freuen uns darauf auch im Jahr 2019 vielen Menschen unsere arbeitsrechtliche Beratung und Unterstützung anbieten zu können und bauen darauf in nun zwei Standorten mehr Menschen zu erreichen und zu mehr Gerechtigkeit zu verhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr mira-Team
Tülay Güner, Tarek Khallouf, Cemile Baykal, Carsten Matthias, Margarete Brugger und Björn Scherer
Beratungsangebote und Terminvereinbarung in Stuttgart
Die Öffnungszeiten unserer Beratungsstelle in Stuttgart sind (telefonisch oder persönlich):
Dienstag und Mittwoch von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr
Sie erreichen uns per Mail und per Telefon:
Willi-Bleicher-Haus 6. Etage www.mira-beratung.de
Willi-Bleicher-Straße 20 info@mira-beratung.de
70174 Stuttgart (+49)711 98 693 974
Sie können aber gerne auch Termine an anderen Tagen und Uhrzeiten mit uns ausmachen.
Gerne führen wir auch Infoveranstaltungen und/oder Gruppenberatungen vor Ort durch.
Alle Beratungsangebote und Angaben zu Terminvereinbarungen finden Sie auf
Beratungsangebote und Terminvereinbarung in Karlsruhe
Die Beratungsstelle befindet sich derzeit in der Aufbauphase. Nach Absprache können jedoch bereits ab sofort Ratsuchende beraten werden, oder Info-Veranstaltungen bzw. Kurzschulungen für die Zielgruppe vereinbart werden.
Sie erreichen uns per Mail und per Telefon:
Margarete.Brugger@mira-beratung.de
(+49) 176 434 01 400