Faire Integration Vertragsstrafe und Kündigung statt Lohn

ein Fallbeispiel Von Tülay Güner (adis e.V. / mira – Mit Recht bei der Arbeit)

Herr H. suchte unsere Beratungsstelle auf, nachdem ihm fristlos gekündigt worden war und er seinen letzten Monatslohn nicht erhalten hatte. Herr H. erklärte, dass die Kündigung an dem Tag erfolgte, an dem er sich ordnungsgemäß und unter Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankgemeldet hatte. Mehr als die Kündigung machte ihm zu schaffen, dass die Leiharbeitsfirma sich weigerte, ihm seinen letzten Monatslohn zu zahlen. Die Überprüfung des Kündigungsschreibens und der letzten Lohnabrechnung ergab, dass die Leiharbeitsfirma Herrn H. eine Vertragsstrafe in Höhe von 2000 Euro auferlegt hatte, da Herr H. unentschuldigt
gefehlt habe. Diese Strafe verrechnete die Leiharbeitsfirma mit dem letzten Monatsgehalt von Herrn H., sodass am Ende Herr H. seinem ehemaligen Arbeitgeber Geld schuldete. Dieses Verhalten der Leiharbeitsfirma war unzulässig. Auf Wunsch von Herrn H. schickte unsere Beratungsstelle der Leiharbeitsfirma ein Mahnschreiben mit dem Hinweis auf die rechtliche Lage und unter Fristsetzung. Sollte die Leiharbeitsfirma nicht reagieren und den Lohn nicht auszahlen, werden wir Herrn H. dabei unterstützen, seinen Lohnanspruch gerichtlich geltend zu machen. Der Fall von Herrn H. ist kein Einzelfall. Es haben sich mittlerweile zwei weitere Ge
flüchtete bei uns gemeldet, die bei derselben Leiharbeitsfirma beschäftigt waren und mit exakt derselben Begründung ihr letztes Monatsgehalt nicht ausbezahlt bekommen haben. Regelmäßig kommt es auch vor, dass der Arbeitgeber die Geflüchteten 2 bis 3 Monate arbeiten lässt, ihnen in dieser Zeit aber ihren Lohn nicht zahlt oder nur einen kleinen Teil und ihnen dann noch innerhalb der Probezeit kündigt. Diese Arbeitgeber setzen darauf, dass sich die Geflüchteten mit großer Wahrscheinlichkeit nicht dagegen wehren werden.

Tülay Güner info@mira-beratung.de Telefon 0711 98693974