Nach Erfolg von georgischen Saisonarbeiter*innen vor Gericht: Arbeitgeber legt Berufung ein

Pressemitteilung

Tübingen, den 03.08.2022

Levan Idadze, einer der Saisonarbeitenden. meint: „Wir haben damit gerechnet, dass Herr Klink weitermacht. Er hat beim mündlichen Verhandlungstermin zu mir gesagt, dass er uns den Lohn auf keinen Fall zahlen wird. Aber: Wir glauben an das deutsche Gericht!“

„Das Arbeitsgericht hat meinen Mandant*innen auf ganzer Linie Recht gegeben. Dass der Arbeitgeber nun versucht, die rechtmäßigen Lohnzahlungen weiter aufzuschieben, ist ärgerlich. Ich bin aber zuversichtlich, dass meine Mandant*innen auch in der nächsten Instanz Recht bekommen,“ sagt Sabine Häußler, DGB Rechtsschutz GmbH, die die Georgier*innen im Namen der IG BAU vertritt.

Am 20. Mai dieses Jahres fand vor dem Arbeitsgericht Ravensburg die mündliche Verhandlung des Rechtsstreits statt, den 18 georgische Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft gegen die Ausbeutung durch ihren ehemaligen Arbeitgeber führen. Nun hat der Hofbesitzer gegen das Urteil Berufung eingelegt.

In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob es zulässig war, dass der Arbeitgeber den Beschäftigten den Lohn gekürzt hat, weil weniger Arbeit anfiel.

Am 10. Juni verkündete die Kammer des Arbeitsgerichts Ravensburg das Urteil zugunsten der Saisonarbeitenden. Das Gericht hat den Anträgen der Kläger*innen stattgegeben und dargelegt, dass es erforderlich gewesen sei, für jede*n einzelne*n Kläger*in darzulegen und zu beweisen, ob und wann an den einzelnen Tagen die Arbeitsleistung nicht bzw. verspätet angeboten oder frühzeitig abgebrochen wurde. Die pauschalen Behauptungen des Hofbesitzers haben dem Gericht nicht genügt, um die eingeklagten Lohnansprüche zurückzuweisen.

Dieses Urteil hat weit über die Bodenseeregion hinaus eine grundlegende Bedeutung und setzt der Willkür von Arbeitgebenden in der Bezahlung von Saisonarbeitenden Grenzen. Nicht die Saisonarbeitenden müssen im Streitfall nachweisen, dass sie ihre Arbeitskraft angeboten haben, sondern die Arbeitgebenden müssen glaubhaft darlegen, dass dies nicht der Fall war.

Der beklagte Hofbesitzer hat Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie weiter auf den vorenthaltenen Lohn warten müssen. Viele von ihnen haben bis heute nicht mehr als 300 € Lohn für Feldarbeit von sechs Wochen erhalten. Keine*r hat den vollständigen Lohn bekommen.

Nachfolgend die vollständige Pressemitteilung:
Nach Erfolg von georgischen Saisonarbeiter*innen vor Gericht: Arbeitgeber legt Berufung ein

Die Pressemitteilung enthält folgende Anlangen:
Anlage 1: Pressemitteilung vom 13.05.2022
Anlage 2: Pressemitteilung vom 07.07.2021
Anlage 3: Pressemitteilung zu dem Rechtsstreit der 24 georgischen Saisonarbeiter*innen vom 01.12.2021